Das vereinfachte Baugesuch

Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Rheinfelden und der Betriebsgenossenschaft Augarten. Gemäss dieser Vereinbarung kann bei geringfügigen Bauvorhaben im vertraglich festgelten Rahmen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren angewendet werden.

Den Wortlaut dieser Vereinbarung und den Umfang der Arbeiten die unter das vereinfachte Baugesuch fallen können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie ein Bauvorhaben planen, unterstützen wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich via Kontaktformular an Herrn Daniel Fischer Er wird Sie gerne zu Ihrem Bewilligungsverfahren beraten.

Vereinfachtes Baugesuch - Vorschriften

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.  Bitte geben Sie im Kontaktfeld Folgendes an:

Adresse der Liegenschaft im AugartenKurze Angabe zum geplanten Bauvorhaben
Wir werden Sie so bald wie möglich kontaktieren. Da wir dies nebenamtlich machen, bitten wir Sie um etwas Geduld. 

Anfrage zu Baugesuch

Ablauf beim vereinfachten Baugesuch

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