Hinweis - Steuerabzug für Eigentümer

Für Eigentümer von Liegenschaften hier im Augarten ist es möglich, einen Teil der Heizkosten/Nebenkosten von den Steuern abzuziehen. Es handelt sich einerseits um die Grund/Verwaltungskosten, und andererseits um einen Teil der Betriebskosten. In unserem Beispiel handelt es sich um die rot und gelb markierten Posten.

Bitte beachten Sie dabei, dass der Steuererklärung alle Blätter der Abrechnung beigelegt werden müssen. Dies betrifft auch die durch die BGA versendete Rechnung zum Erneuerungsfonds.